Rechtsberatung - wie geht das?

Der grundsätzliche Ablauf einer Rechtsberatung durch Studierende lautet wie folgt:

Ratsuchende senden ihre juristischen Fragen an die im Verein Pro Bono Studentische Rechtsberatung Freiburg e.V. organisierten Studierenden. Die Studierenden prüfen zunächst, ob die jeweiligen Fragestellungen sich für eine studentische Rechtsberatung eignen. Dabei spielen vor allem der Gegenstandswert, gegebenenfalls relevante Fristen und die Themen eine Rolle. Erweist sich der Fall als ungeeignet, informiert Pro Bono den/die Rechtsratsuchende/n darüber. Ist der Fall geeignet, wird er sodann an Teams von jeweils zwei bis drei studentischen Mitgliedern von Pro Bono weitergeleitet. Vertragspartner wird Pro Bono.


Die Studierenden setzen sich dann mit den Rechtsratsuchenden in Kontakt und nehmen die Rechtsberatung selbstständig und eigenverantwortlich auf. Die Teams werden zudem jeweils von einer Anwältin oder einem Anwalt angeleitet. Die Teams erarbeiten auf diese Weise Handlungsempfehlungen für die Rechtsratsuchenden; diese Handlungsempfehlungen werden in einem abschließenden Beratungsgespräch den Rechtsratsuchenden vorgestellt und erklärt.


Eine Vertretung vor Gericht kann und soll durch die Studierenden nicht erfolgen.


Das Team von Freiburg Legal Clinics hat keinerlei Einfluss auf den Ablauf der konkreten Mandatsbetreuung. Hierfür ist allein Pro Bono Studentische Rechtsberatung Freiburg e.V. zuständig.

 

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